Nutzungsvertrag für den Stocherkahn des Vereins Stocherkahn SMD Tübingen e.V.

1. Der Mietpreis des Stocherkahns beträgt für Mitglieder von SMD IK oder Campus 3€/h, für Studenten, Schüler und Ex-SMDler 10€/h und für Nicht-Studenten 15 €/h.

2. Eine gewerbliche Nutzung des Kahns ist untersagt. Verstöße werden geahndet.

3. Etwaige behördliche Bußgelder für ordnungswidriges Handeln bei der Kahnnutzung werden in voller Höhe weitergegeben.

4. Vor jeder Fahrt ist das Zubehör des Kahns auf Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlende Teile bzw. Schäden müssen bis spätestens 2 Stunden nach der Fahrt gemeldet werden. Der Mieter wird bei nicht-Meldung für fehlende/kaputte Teile haftbar gemacht; gleiches gilt auch bei unsachgemäßer Sicherung nach Ende der Fahrt. Der Kahn ist mit folgendem Zubehör ausgerüstet:

5. Voraussetzung für die Vermietung ist, dass alle Teilnehmer schwimmen können. Kinder müssen ggf. geeignete Schwimmhilfen tragen und von erwachsenen Begleitpersonen beaufsichtigt werden. Zu jedem Zeitpunkt muss eine Person, die das Stochern sicher beherrscht auf dem Kahn anwesend sein.

6. Die Benutzung des Stocherkahns erfolgt auf eigene Gefahr. Der Stocherkahn SMD Tübingen e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art, die den Nutzern, anderen Wasserfahrzeugen, an den Anlegestellen oder an Dritten bei der Benutzung des Stocherkahns entstehen.

7. Das Grillen auf dem Stocherkahn ist gestattet.

8. Der Mieter darf aus allen Gründen bis unmittelbar vor Fahrtantritt bzw. bis unmittelbar vor Beginn der Fahrtzeit die Fahrt stornieren. Eine Stornierung nach Fahrtantritt bzw. nach Beginn der Fahrtzeit ist nicht möglich.

9. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr!

10. Der Kahn muss entweder sachgemäß angeschlossen werden (siehe Anleitung auf der Homepage) oder dem Nachmieter gegen Vorlage des Stocherkahnschlüssels oder der Reservierungsbestätigung übergeben werden.

11. Bei unsachgemäßer Befestigung des Kahns an der Anlegestelle wird der Mieter haftbar gemacht.

12. Der Schlüssel ist gleich nach Fahrtende einem Stocherkahnwart zurückzugeben.

13. Ich erkläre mich mit den Regeln der Homepage www.smdkahn.de einverstanden und bestätige, die Richtigkeit meiner Angaben Mitglied von SMD IK oder Campus, Student, Schüler oder Ex-SMDler oder Nicht-Student zu sein.

14. Mit Vertragsabschluss erkenne ich die Vorgaben zur Stocherkahnnutzung und die SARS-CoV-2 Hygienekonzeption des Ordnungsamts der Stadt Tübingen an.

Haftungs- und Sicherheitsvereinbarung

Die Haftung des Verleihers und der für ihn Handelnden wird unter allen rechtlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen, mit Ausnahme vorsätzlichen Handelns.

Der Entleiher verpflichtet sich:

1. Eine Prüfung des Kahns vor Beginn der Fahrt vorzunehmen und dabei die Verkehrssicherheit des Kahns eigenverantwortlich zu prüfen

2. Sich eigenverantwortlich über Einschränkung der Befahrbarkeit des Neckars zu informieren (z.B. wegen Witterung, Hochwasser, Staustufen, Naturschutzgebieten,...) und diese Einschränkungen zu beachten

3. Sich eigenverantwortlich über die einzuhaltenden Regeln zu informieren und diese zu beachten

4. Den Kahn nur durch erfahrene und körperlich dazu fähige Personen fahren zu lassen

5. Der Entleiher bestätigt, dass die vom Verleiher erteilten Hinweise keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erheben. Dabei handelt es sich lediglich um unverbindliche Erfahrungswerte.

6. Nach der Fahrt: Der Kahn muss mit mindestens 3m Spiel am Liegeplatz Hermann-Kurz Straße (wie behördlich gefordert und in der Anleitung auf der Homepage erklärt) angeschlossen werden. (Sehr wichtig!! Sonst kann der Kahn durch Strömung beschädigt oder losgerissen werden, oder Schäden verursachen!!)

Hygienekonzeption für den Betrieb von Stocherkähnen und Floß

Um den Kahnbetrieb erlauben zu können musst du folgende Regeln beachten und bist für deren Durchführung verantwortlich und haftbar:

I Allgemeine Schutzmaßnahmen
(1) Stocherkahnfahrer und Gäste,
   1. die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
   2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen den Stocherkahn nicht betreten.

(2) Für jede Fahrt ist eine verantwortliche Person zu benennen und schriftlich festzu- halten, die für die Einhaltung und Umsetzung dieser Konzeption verantwortlich ist.

(3) Zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung erhebt und verarbeitet die für den Stocherkahn verantwortliche Person mit Einverständnis der Gäste folgende Daten:
   1. Name des Gastes,
   2. Datum und Uhrzeit des Besuchs, und
   3. Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

Die Daten sind vom Stocherkahnfahrer vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Falls die Herausgabe der Kontaktdaten verweigert wird, ist die Person von der Fahrt auszuschließen.

II Abstandsregelungen
(1) Der Stocherkahnfahrer hat sicherzustellen, dass zu anderen Personen (in Booten, Kanus, SUP, Schwimmer) im Neckar ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.

(2) Die Stocherkähne können ins Wasser gelassen und gemäß § 9 Abs. 1 CoronaVO gefahren werden. Derzeit ist dies mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen möglich. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit; sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Da sich die Coronaverordnung kurzfristig ändern kann, bitten wir, sich immer über die momentan gültige Fassung zu informieren und entsprechend bei den Stocherkahnfahrten zu berücksichtigen.“

Quelle: Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Ordnung und Gewerbe (30.3.2021)
Aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung.